Vollmacht in BiH – Praktischer Leitfaden (7 häufigste Situationen)

Alles, was Sie über Vollmachten wissen müssen — Arten, Fehler, Beglaubigung aus dem Ausland — klar erklärt für Bürger und Diaspora.

Hinweis: Diese Seite ist informativ. Punomoc.com bietet keine Rechtsberatung — für spezifische Fälle konsultieren Sie einen Anwalt oder Notar.

Wann brauchen Sie überhaupt eine Vollmacht?

Sie benötigen eine Vollmacht, wenn eine andere Person (Stellvertreter, Bevollmächtigter, Vertreter) in Ihrem Namen Geschäfte abwickeln soll. In der Praxis läuft es meistens auf diese 7 Situationen hinaus:

  • Allgemeine Vollmacht: wenn umfassendere Befugnisse für mehrere Handlungen benötigt werden (aber oft ist es besser, spezifischer zu sein)
  • Immobilien: Kauf/Verkauf, Verwaltung, Verträge, Kataster/Grundbuch
  • Fahrzeug: Verkauf, Übertragung/Abmeldung, Kaufvertragsunterzeichnung, Dokumentenabholung
  • Bankangelegenheiten: Bargeldabhebung, Transaktionen, Konten, Bankvollmachten
  • Rechtsangelegenheiten in BiH: Vertretung vor Behörden, Verwaltungsverfahren und Bescheidabholung
  • Aus dem Ausland: wenn Sie die Vollmacht außerhalb von BiH unterzeichnen (Botschaft/Konsulat oder Notar + Apostille)
  • Botschaft/Konsulat: Situationen, in denen die Beglaubigung oder Verwendung an konsularische Verfahren gebunden ist

Allgemeine vs. spezielle Vollmacht (warum Institutionen Dokumente ablehnen)

Einer der häufigsten Gründe, warum Institutionen in BiH eine Vollmacht ablehnen, ist, dass der Text nicht präzise genug für die Aufgabe ist, die der Vertreter ausführen muss.

Allgemeine Vollmacht gibt dem Vertreter weitreichende Befugnisse (z. B. "alle Bankgeschäfte in meinem Namen durchzuführen"). In einigen Situationen akzeptieren Institutionen dies, aber zunehmend benötigen sie eine detailliertere Version.

Spezielle (spezifische) Vollmacht gibt genau an, was der Vertreter tun darf (z. B. "Fahrzeug der Marke X, Kennzeichen Y, Fahrgestellnummer Z in meinem Namen zu verkaufen").

Empfehlung: Seien Sie in der Praxis so präzise wie möglich bei der Beschreibung der Befugnisse, ohne in rechtliche Interpretationen einzutreten. Falls unsicher, prüfen Sie die Anforderungen der Institution vor der Beglaubigung oder konsultieren Sie einen Anwalt.

Vollmacht aus dem Ausland: Botschaft oder Notar?

Wenn Sie außerhalb von BiH sind und eine Vollmacht für die Verwendung in BiH beglaubigen müssen, gibt es in der Praxis zwei häufigste Optionen:

Beglaubigung bei BiH-Botschaft/Konsulat

  • In der Praxis oft die einfachste Lösung
  • Termin normalerweise erforderlich
  • Kosten variieren

Beglaubigung beim örtlichen Notar (Apostille)

  • In den meisten Ländern leichter zugänglich
  • Erfordert oft Apostille und/oder Übersetzung
  • Prüfen Sie, ob die Institution in BiH diese Form akzeptiert

Hinweis: Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Land, in dem Sie wohnen, und der Institution in BiH. In der Praxis empfehlen wir, die Institution vor der Beglaubigung zu kontaktieren und genau zu prüfen, was sie akzeptieren.

Original, Kopie oder Scan?

Ein weiterer Bereich, in dem Probleme auftreten: das Dokumentenformat, das die Institution benötigt.

Original beglaubigte Vollmacht

In der Praxis benötigen die meisten Institutionen (insbesondere Banken, Polizei, Gerichte) die original beglaubigte Vollmacht mit Stempel und Unterschrift. Scan oder normale Kopie werden oft nicht akzeptiert.

Beglaubigte Kopie

Einige Institutionen akzeptieren eine beglaubigte Kopie des Originals (Notar/Gericht bestätigt, dass die Kopie dem Original entspricht). Dies ist jedoch nicht universell.

Elektronische/gescannte Version

In der Praxis selten für formelle Verfahren akzeptiert. Kann zu Informationszwecken dienen, aber nicht zum Abschluss des Verfahrens.

Wichtig: Prüfen Sie vor dem Versand des Dokuments bei der Institution, ob sie das Original, eine beglaubigte Kopie benötigen oder digitale Dokumente akzeptieren. Dies spart oft Zeit und Kosten für eine erneute Beglaubigung.

Häufigste Fehler (und wie man sie vermeidet)

Dies sind die häufigsten Fehler, die in der Praxis zur Ablehnung oder Rücksendung der Vollmacht führen:

1. Unvollständige persönliche Daten

Fehler: Fehlende JMB-Nummer, Dokumentennummer, Adresse oder andere Identifikationsdaten.

Wie vermeiden: Geben Sie vollständige Daten des Vollmachtgebers und Vertreters ein (Vor- und Nachname, JMB-Nummer, Geburts- und Geburtsortdatum, Adresse, Personalausweis-/Reisepassnummer).

2. Zu breite oder zu enge Beschreibung der Befugnisse

Fehler: "Darf alle Geschäfte in meinem Namen führen" (zu breit) oder Beschreibung ohne wichtige Details (wo, mit wem, was genau).

Wie vermeiden: Seien Sie spezifisch: geben Sie die Institution/Behörde und Handlungen an, die der Vertreter ausführen darf, ohne übermäßige Einschränkung.

3. Fehlendes Datum oder Gültigkeitsdauer

Fehler: Kein Ausstellungsdatum oder Dauerzeitraum.

Wie vermeiden: Geben Sie immer das Ausstellungsdatum an. Empfehlen Sie auch eine Periode (z. B. "gültig 12 Monate"), da einige Institutionen nur neuere Vollmachten akzeptieren.

4. Fehlender Ort und Datum der Unterschrift

Fehler: Dokument ist unterschrieben, aber Ort/Datum der Unterzeichnung fehlt.

Wie vermeiden: Fügen Sie "Ort und Datum: [Stadt], [Datum]" unmittelbar vor der Unterschrift hinzu.

5. Namensabweichung von Dokumenten

Fehler: Vor-/Nachname stimmt nicht genau mit Personalausweis/Reisepass überein.

Wie vermeiden: Geben Sie Daten genau so ein, wie sie auf dem gültigen Dokument geschrieben sind.

6. Fehlende Substitutionsklausel (falls erforderlich)

Fehler: Sie möchten, dass der Vertreter Befugnisse auf eine andere Person übertragen kann, aber dies ist nicht angegeben.

Wie vermeiden: Wenn Sie Substitution möchten, geben Sie dies deutlich im Vollmachtstext an.

7. Annahme, dass alle Institutionen dieselbe Vollmacht akzeptieren

Fehler: Verwendung derselben Vollmacht für Bank, Polizei und Gericht ohne Überprüfung.

Wie vermeiden: In der Praxis unterscheiden sich die Anforderungen — prüfen Sie bei der Institution vor der Beglaubigung.

Schnelle Checkliste vor der Beglaubigung

Bevor Sie zum Notar oder zur Botschaft gehen, überprüfen Sie, dass Sie alles Notwendige haben:

  • Vollständige persönliche Daten des Vollmachtgebers (Vor- und Nachname, JMB-Nummer, Geburts- und Geburtsortdatum, Adresse, Dokumentennummer)
  • Vollständige persönliche Daten des Vertreters (Vor- und Nachname, JMB-Nummer, Geburts- und Geburtsortdatum, Adresse, Dokumentennummer)
  • Klare und präzise Beschreibung der Befugnisse (was der Vertreter tun darf)
  • Datum und Ort der Vollmachtsausstellung
  • Gültigkeitsdauer (z. B. 12 Monate oder bestimmtes Datum)
  • Substitutionsklausel (wenn Sie möchten, dass der Vertreter Befugnisse übertragen kann)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (zur Beglaubigung)
  • Bei der Institution geprüft, was genau sie akzeptieren (Original/Kopie, Zeitraum, Format)
  • Wissen, wo Sie beglaubigen werden (Notar, Gericht, Botschaft) und was die Kosten sind
  • Falls im Ausland: geprüft, ob die Institution in BiH Apostille/Übersetzung akzeptiert

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Wählen Sie die Vollmachtsart, geben Sie Daten ein und laden Sie das vorbereitete Dokument herunter, das zur Beglaubigung bereit ist. Einfach, schnell, ohne Aufwand.

Häufig gestellte Fragen

Muss die Vollmacht von einem Notar beglaubigt werden?
In der Praxis verlangen die meisten Institutionen in BiH, dass die Vollmacht von einem öffentlichen Notar oder Gemeindegericht beglaubigt wird. Die Anforderungen können je nach Institution und Geschäftsart unterschiedlich sein.
Kann ich dieselbe Vollmacht für alle Institutionen verwenden?
In der Praxis akzeptieren viele Institutionen eine allgemeine Vollmacht, aber einige benötigen eine spezifizierte (spezielle) Vollmacht, die genau die Befugnisse angibt. Wir empfehlen, die spezifischen Anforderungen der Institution vor der Beglaubigung zu prüfen.
Wie lange ist die Vollmacht gültig?
Die Gültigkeitsdauer der Vollmacht wird vom Vollmachtgeber bestimmt. Die Vollmacht kann zeitlich begrenzt sein (z. B. 6 Monate, 1 Jahr) oder unbegrenzt. Einige Institutionen akzeptieren nur Vollmachten, die in einem bestimmten Zeitraum ausgestellt wurden (z. B. in den letzten 3 Monaten).
Kann ich die Vollmacht bei der BiH-Botschaft oder im Konsulat beglaubigen lassen?
Ja. In der Praxis können Sie, wenn Sie im Ausland leben, die Vollmacht bei der BiH-Botschaft oder im Konsulat beglaubigen lassen. Sie können auch eine apostillierte Vollmacht von einem örtlichen Notar verwenden, abhängig von den Anforderungen der Institution in BiH.
Sollte die Vollmacht ins Englische oder eine andere Sprache übersetzt werden?
Zur Beglaubigung bei BiH-Institutionen sollte das Dokument in einer der offiziellen BiH-Sprachen (Bosnisch, Kroatisch, Serbisch) sein. Wenn Sie die Vollmacht im Ausland beglaubigen, prüfen Sie, ob eine offizielle Übersetzung erforderlich ist.
Kann der Vertreter die Befugnisse auf eine andere Person übertragen?
In der Praxis hängt es vom Vollmachtstext ab. Wenn Sie dem Vertreter erlauben möchten, Befugnisse zu übertragen (Substitution), muss dies in der Vollmacht deutlich angegeben werden. Wenn nicht angegeben, wird angenommen, dass der Vertreter keine Befugnisse übertragen kann.
Kann ich eine Kopie der Vollmacht verwenden oder muss es das Original sein?
Hängt von der Institution ab. In der Praxis verlangen viele Institutionen die original beglaubigte Vollmacht, während einige eine beglaubigte Kopie akzeptieren. Wir empfehlen, die Anforderungen der Institution zu prüfen, bevor Sie das Dokument senden.
Ist dies Rechtsberatung?
Nein. Punomoc.com bietet technische Unterstützung und Vorbereitung von Dokumenteninhalten. Dieser Leitfaden bietet praktische Informationen basierend auf allgemeiner Praxis. Für spezifische Rechtssituationen und Auslegung von Vorschriften konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt.

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